Wer kümmert sich um die Treppenhausreinigung?
Der Gesetzgeber weist die Pflicht zur Treppenhausreinigung generell dem Eigentümer zu. Er erlaubt jedoch die Weitergabe dieser Pflicht auf die Mieter. Die Übertragung kann sowohl im Mietvertrag als auch in der Hausordnung erfolgen, sofern im Wohnungsmietvertrag auf deren Gültigkeit hingewiesen wird. Die Weitergabe der Reinigungsaufgaben auf die Bewohner ist verbreitet.
Die Reinigungskosten für das Treppenhaus als Betriebskosten
Wenn die Pflicht zur Treppenhausreinigung nicht auf die Mieter übertragen wird, ist der Eigentümer für diese Tätigkeit verantwortlich. Er führt sie in der Regel nicht selbst aus, sondern beauftragt ein Reinigungsunternehmen mit der regelmäßigen Reinigung des Treppenhauses und weiterer Gemeinschaftsbereiche. Die für Reinigungsdienstleistungen zu zahlenden Kosten darf er als Betriebsausgaben auf die Mieter umlegen. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Reinigungskosten für das Treppenhaus und eventuell weitere Gemeinschaftsräume ausdrücklich unter den umzulegenden Reinigungskosten aufführt. Der allgemeine Hinweis auf sonstige Hauskosten reicht nicht aus. Sollte der Eigentümer bei der Formulierung des Mietvertrages die Abrechnung der Treppenhaus-Reinigungskosten über die jährliche Betriebskostenabrechnung vergessen, trägt er die entsprechenden Ausgaben alleine.
Die Treppenhausreinigung durch die Mieter
Häufiger als die Umlage der Reinigungskosten auf die Bewohner findet sich in Mietverträgen über Wohnungen in Mehrfamilienhäusern die Vereinbarung, dass die Mieter das Treppenhaus in einem Wechselturnus reinigen. Dabei sind üblicherweise jeweils die Wohnungsinhaber eines Stockwerkes für das Putzen der Treppe bis zur darunter gelegenen Etage verantwortlich. In Häusern mit wenigen Etagen oder einer einzigen Wohneinheit je Stockwerk sind andere Vereinbarungen wie die turnusgemäße Reinigung des gesamten Treppenhauses denkbar. Sollten weitere Flächen in die Reinigungspflichteinbezogen werden, muss die Arbeit fair unter allen Mietern aufgeteilt werden. Nicht zulässig ist unter anderem, nur die Erdgeschossbewohner mit dem Fegen des Hofes zu beauftragen. Falls der Mietvertrag den Reinigungsdienst durch die Mieter vorsieht, darf der Hausbesitzer nur bei Zustimmung aller Mietparteien auf ein Reinigungsunternehmen umstellen.
Muss bei Krankheit oder im Urlaub Ersatz gestellt werden?
Wenn Mieter dauerhaft ihren Reinigungspflichten nicht nachkommen, darf der Hauseigentümer sie mahnen. Falls daraufhin keine Besserung eintritt, kann er für die Tage, an denen die ihre Pflicht verletzenden Mieter für die Treppenhaus-Reinigung zuständig sind, auf deren Kosten eine Reinigungsfirma beauftragen. Bei einem einmaligen Ausfall wegen Urlaub oder einer Krankheit ist die Auftragsvergabe an eine Fachfirma nicht statthaft, in diesem Fall müssen der Vermieter und die anderen Bewohner den Ausfall eines Reinigungstermines verkraften. Das ist bei regelmäßig geputzten und nicht übermäßig beanspruchten Treppenhäusern unproblematisch. In vielen Miethäusern ist es in solchen Fällen zudem ohnehin üblich, dass die Nachbarn den Treppenhausdienst miteinander tauschen.
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