Rauchwarnmelder – oft Pflicht, aber auch sinnvoll
Rauchwarnmelder in Privathaushalten sind in dreizehn Bundesländer bereits vorgeschrieben. Die unscheinbaren Geräte sind auch äußerst sinnvoll und können im Falle eines Brandes größere Schäden und vor allem Verletzungen sowie Vergiftungen verhindern.
Rauchwarnmelder retten Leben
Jedes Jahr sterben in der Bundesrepublik rund 500 Menschen bei Bränden, die meisten davon in den eigenen vier Wänden durch Rauchvergiftungen. Ein Rauchwarnmelder lässt sich mit wenig Aufwand installieren und kann diese Gefahr erheblich reduzieren – auch wenn man in einem der drei Bundesländer lebt, in denen Rauchwarnmelder noch nicht vorgeschrieben sind. Rauchwarnmelder sollten mindestens in allen Räumen einer Wohnung oder eines Hauses installiert sein, in denen Menschen schlafen, sowie in den Fluren, die als Rettungsweg dienen. Die optimale Absicherung erreicht man, wenn in jedem Raum außer Küche und Bad ein Rauchwarnmelder angebracht ist. Wenn alle Geräte per Funk oder Kabel miteinander verbunden sind, wird die Sicherheit zusätzlich erhöht.
Rauchwarnmelder funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Ein Streulicht sendet in Sekundenabständen einen Prüfblitz aus, der einen mit Öffnungsschlitzen versehenen kleinen Hohlraum im Inneren des Geräts durchleuchtet. Tritt Rauch in diesen Hohlraum ein, lenkt er die Lichtstrahlen in eine andere Richtung und sie treffen auf eine Photozelle, die wiederum einen Alarm auslöst. Sind Geschosse eines Gebäudes offen miteinander verbunden, sollte mindestens in der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder installiert sein. Die Geräte sollten offen platziert sein, damit der Rauch sie bereits in der Entstehungsphase des Brandes ungehindert erreichen kann.
Vorschriften zu Rauchwarnmeldern
In dreizehn der sechzehn deutschen Bundesländern sind Rauchwarnmelder bereits Vorschrift. Brandenburg wird eine entsprechende Verordnung noch 2014 erlassen. Bislang nicht verpflichtend sind Rauchwarnmelder in Sachsen und Berlin. In Mietwohnungen ist der Vermieter für die Installation und Wartung des Rauchwarnmelders verantwortlich. Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter in der Pflicht. Dafür kann er aber ein Gerät seiner Wahl verwenden, das er beim Auszug mitnehmen darf.
Auch für selbstgenutzte Immobilien besteht in den Bundesländern mit entsprechenden Verordnungen eine Einbaupflicht.