Fenster renovieren – worauf sollte geachtet werden?
Worauf beim Fenster renovieren zu achten ist, hängt vor allem davon ab, ob es sich um die eigenen Fenster im Eigenheim oder um die Fenster einer Mietwohnung handelt. Das Eigenheim bietet unbegrenzte Spielräume vor allem hinsichtlich der Anschaffung neuer und moderner Fenster, die ganz entscheidend zur Wärmedämmung und Diebstahlsicherung beitragen. Als Mieter wiederum ist auf korrekte und schadenfreie Ausführung zu achten. Große Anbieter wie perfecta Fenster berücksichtigen die individuellen Wünsche.
Fenster renovieren als Besitzer
Sollte ein Eigenheim noch mit älteren Fenstern ausgestattet sein, empfiehlt sich der Austausch. Moderne Fenster weisen unabhängig vom Material wesentlich günstigere Wärmedurchgangskoeffizienten auf und sind zudem seit einigen Jahren mit Diebstahlsicherungen ausgestattet. Auch wirken sie viel besser als die zwanzig Jahre alten Modelle als Lärmschutz. Natürlich gibt es Unterschiede allein hinsichtlich der Materialien. Die beste Wärmedämmung liefern Holz und Kunststoff, hinsichtlich der Langlebigkeit und Pflegeleichtigkeit bieten sich Kombinationen wie Aluplast und Aluholz an. Wer auf Sicherheit großen Wert legt, beachtet beim Kauf die Widerstandsklasse WK. Sie kann von 1 bis 4 reichen, WK 4 wird in öffentlichen Gebäuden verbaut. Hier kommen als Material Hölzer mit hoher Spaltfestigkeit und Rohdichte zum Einsatz, etwa Eiche, Sipo, Dark Red Meranti oder Niangon. Als Glas wird dickes, angriffhemmendes und im besten (aber teuersten) Fall bruch- und schlagsicheres Glas verwendet. Auch beim Lärmschutz gibt es große Unterschiede, die durch Konstruktionseigenschaften zustande kommen.
Als Mieter selbst Renovierungsarbeiten verrichten
Wenn Mieter ihre Fenster renovieren, müssen sie vor allem auf fachgerechte Ausführung achten. Weder das Fenster noch sein Rahmen dürfen beschädigt werden. Grundsätzlich fällt das Streichen der Fenster innen unter Schönheitsreparaturen, der Mieter ist hierzu nach fünf Jahren verpflichtet. Sollte fachmännische Hilfe nötig sein und der Vermieter diese selbst wünschen, wird er einen Teil der Kosten übernehmen. Hinsichtlich der Farbgestaltung hat der Mieter an und für sich freie Hand, dennoch kann der Vermieter verlangen, dass wenigstens außen ein einheitliches Bild vorherrscht. Der Außenanstrich gehört im Übrigen nicht zu den Obliegenheiten des Mieters, kann aber freiwillig – unter finanzieller Beteiligung des Vermieters – durchgeführt werden. Fenster, deren Holz schimmelt, können nicht einfach überstrichen werden. Der Fall ist zwar selten, würde jedoch den Vermieter zum Austausch zwingen. Darauf können Mieter verweisen, die ihre Fenster renovieren.