Arbeitsplatz auf kleinem Raum
Nicht jeder hat einen Extraraum, den er als Arbeitszimmer nutzen kann. Doch mit guter Planung kann einen funktionalen Arbeitsplatz auch auf kleinem Raum einrichten.
Nicht nur Freiberufler arbeiten zu Hause. Auch viele Angestellte erledigen mittlerweile Teile ihrer Arbeit im Home Office. Und viele Menschen möchten einfach ihren Papierkram nicht am Wohnzimmertisch erledigen – allein schon aus Gründen der Übersichtlichkeit.
Kein Arbeitszimmer, kein Problem
Computer und moderne Telekommunikation haben die Möglichkeiten, Raum für einen Arbeitsplatz zu finden, deutlich verbessert. Flachbildschirme und Tastaturauszüge erlauben Schreibtische mit geringer Tiefe. Die können an einer Schlafzimmerwand oder hinter einem Sofa, dass nicht direkt an einer Wand steht, positioniert werden. Drahtlose Heimnetzwerke (WLAN) machen einen von Anschlussbuchsen unabhängig und auch der Drucker kann so an einer anderen, vielleicht besser geeigneten Stelle platziert werden.
Wichtig ist, dass man versucht, den Arbeitsplatz so weit wie möglich der übrigen Einrichtung anzupassen. Ablageflächen und Regale sollten Türen haben, damit der Blick nicht auf Ordner und ähnliches Bürozubehör fällt. Die Beleuchtung nicht vergessen – an einem Arbeitsplatz benötigt man direktes und helles Licht.
Kann man einen Arbeitsplatz von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich kann man die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1250 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Das ist kein Pauschbetrag, sondern muss belegt werden. Anerkannt wird ein Arbeitszimmer, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt. Wer einen Platz im Büro seines Arbeitsgebers hat, und nur teilweise zuhause arbeitet, kann keine Werbungskosten nicht geltend machen.
Bei Arbeitsplätzen in Räumen, die auch privat genutzt werden, ist die Rechtsprechung noch nicht zu einem endgültigen Urteil gekommen. Selbst die Regel, dass ein Zimmer mindestens zu 50 Prozent für die Arbeit genutzt werden muss, ist umstritten. Machen Sie die Kosten geltend und achten Sie auf aktuelle Urteile – eine gelegentliche Internet-Recherche reicht vollkommen.