Eigene Wohnung untervermieten
Gründe, wieso die eigene Wohnung einmal über einen bestimmten Zeitraum unbewohnt ist, gibt es viele. Doch egal, ob eine größere Reise geplant oder ein längerer Aufenthalt im Ausland angestrebt wird, oftmals stellt sich die Frage, was in dieser Zeit mit der eigenen Wohnung passieren soll.
Dabei bietet es viele Vorteile, im Falle einer Nichtbenutzung die eigene Wohnung unterzuvermieten. Neben einem finanziellen Ausgleich, da die Miete ja weiterhin bestehen würde, bleibt die Wohnung auch nicht über die Zeit hinweg unbewohnt. Dennoch gibt es einige Punkte, die im Falle einer Untervermietung beachtet werden müssen.
Wie ein Untermieter gefunden werden kann
In den meisten Fällen werden als potenzielle Untermieter Freunde oder Bekannte gewählt, zu denen bereits ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis besteht. Wenn sich jedoch niemand aus dem näheren Umfeld finden lässt, greifen viele auf die Möglichkeit der Veröffentlichung eines Inserates zurück. Viele Anbieter haben sich bereits auf die professionelle Vermittlung von Untermietern spezialisiert und weisen große Kompetenzen auf. Meist ist für das Veröffentlichen einer Anzeige eine geringe Aufwandsentschädigung zu entrichten, in einigen Fällen wird dies jedoch auch kostenlos angeboten. Auch besteht die Möglichkeit, eine Anzeige in allen gängigen Immobilienportalen aufzugeben. Interessenten sollte unbedingt zu einer Art Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Dies dient neben der Besichtigung der Wohnung auch dem Zweck, dass ein gegenseitiges Kennenlernen stattfindet und der ursprüngliche Mieter entscheiden kann, ob er seine Wohnung dieser Person überlassen möchte.
Was bei einer Untermiete beachtet werden muss
Wurde nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, besteht für jeden Mieter in Deutschland das Recht, seine Wohnung bei Bedarf zur Untermiete zur Verfügung zu stellen. Der eigene Vermieter muss jedoch in jedem Fall über eine bevorstehende Untervermietung informiert werden, in manchen Fällen wird der Untermieter auch persönlich vorgestellt. Um die eigene Wohnung untervermieten zu können, bedarf es zwingend der Zustimmung des Vermieters, der diesem Wunsch jedoch nicht willkürlich widersprechen darf. Tritt dieser Härtefall ein, ist der Mieter oftmals gezwungen, sein Recht auf eine Untervermietung einzuklagen.